EU-Richtlinie
EU-Richtlinie zum Schutz gegen Arzneimittelfälschungen
Am 09.02.2016 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 zur Umsetzung für Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
"Ab 09.02.2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist."
Hier finden Sie genauere Informationen:
Amtsblatt der Europäischen Union
Pressemitteilung securPharm e.V.
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